Am 5. August 1969 veröffentlichte der Bayerische Ministerrat folgenden Beschluß:
Im Interesse der vom Grundbedarf des Großflughafens betroffenen Eigentümer soll eine mit den landwirtschaftlichen Problemen vertraute Einrichtung eingeschaltet werden. Die Staatsregierung beauftragt daher das Staatsministerium der Finanzen, den Mitgesellschaftern in der Flughafen München GmbH vorzuschlagen, der Bayerischen Landessiedlung GmbH die Verhandlungen über den Grunderwerb und die Entschädigungsleistungen zu übertragen und — soweit gewünscht — Umsiedlungsmaßnahmen von ihr durchführen zu lassen.
Um in dem betroffenen Gebiet eine sinnvolle und allseits befriedigende Neugliederung der landwirtschaftlichen Betriebe herbeizuführen, wird das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beauftragt, seine Flurbereinigungsbehörden zur Unterstützung der Landessiedlung GmbH einzusetzen…
Im Anschluß an die Standortsentscheidung wandte sich der Bayerische Ministerpräsident, Dr. h.c. Alfons Goppel, mit einem Aufruf an die Bürger in den Landkreisen Erding und Freising, in dem er darauf hinwies, daß von der Flughafengesellschaft jeder schnell und unbürokratisch bei der Abgabe von Land nach seinem Wunsch entweder in Geld oder in Grund und Boden entschädigt werden würde. Abschließend betonte der Bayerische Ministerpräsident, daß die Staatsregierung von dem Bau und Betrieb des neuen Flughafens eine erhebliche Verbesserung der wirtschaftlichen Struktur des umliegenden Gebietes erwarte.
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